Willkommen im Club: Caroline von Hannover

photo by Alan LightCC BY-SA 2.0

Caroline Grimaldi heiratete am 28. Juni 1978 in Monaco den Finanzmakler Philippe Junot, von dem sie am 9. Oktober 1980 geschieden wurde. Die Ehe wurde am 2. Februar 1992 auf Betreiben ihres Vaters von der römisch-katholischen Kirche für nichtig erklärt. Am 29. Dezember 1983 heiratete die Prinzessin den italienischen Unternehmersohn Stefano Casiraghi (* 8. September 1960; † 3. Oktober 1990). Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor: Andrea Albert Pierre (* 8. Juni 1984), Charlotte Marie Pomeline (* 3. August 1986) und Pierre Rainier Stefano (* 5. September 1987). Stefano Casiraghi kam bei einem Bootsunfall bei der Off-Shore-Weltmeisterschaft vor Cap Ferrat ums Leben.

Von 1990 bis 1995 war Caroline mit dem französischen Filmschauspieler Vincent Lindon liiert. Seit dem 23. Januar 1999 ist sie in dritter Ehe mit Ernst August Prinz von Hannover verheiratet und heißt seither Caroline Prinzessin von Hannover. Aus dieser Ehe stammt eine weitere Tochter: Alexandra Charlotte Ulrike Maryam Virginia Prinzessin von Hannover (* 20. Juli 1999).

Caroline stand zum Zeitpunkt ihrer Geburt auf Platz eins der Thronfolge, den sie jedoch mit der Geburt ihres Bruders Albert ein Jahr später aufgrund der monegassischen Thronfolge zugunsten des ältesten Sohnes verlor. Nach dem Tod ihres Vaters Rainier III. und der Thronbesteigung ihres Bruders Albert im Jahr 2005 war Caroline erneut die nächste Anwärterin auf den monegassischen Thron und trug den Titel Erbprinzessin. Doch auch diesen verlor sie durch die Geburt der Zwillingskinder Fürst Alberts im Dezember 2014. Nun steht sie auf Platz drei der Thronfolge.

Das Privatleben der Prinzessin war und ist ständig Gegenstand der Berichterstattung der internationalen Boulevardpresse. Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor. Es kam zu mehreren Prozessen, die sich teilweise durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Einige Urteile gingen als Caroline-Urteile in die Rechtsgeschichte ein. Ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 gefälltes Urteil brachte für die europäische Boulevardpresse erhebliche Einschränkungen bezüglich der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben Prominenter. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte leitete sich u.a. ein Schadenersatzanspruch von Prinzessin Caroline gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, da die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten. Über die Höhe des Schadenersatzes wurde ein Vergleich geschlossen. Im Jahr 2005 erhielt Caroline insgesamt 115.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland.

Eigentlich hat sie ja recht. Die Presse sollte auch Prominente einmal in Ruhe lassen. Herzlichen Glückwunsch zum 60. Geburtstag und willkommen im Club.

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